EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und Energieausweise: Was auf Hausverwalter und Makler zukommt
- Vanessa Völkmann
- 9. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 4 Tagen

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Die neue EPBD (Richtlinie (EU) 2024/1275) bringt spürbare Änderungen beim Thema Energieausweise – und damit direkten Handlungsbedarf für alle, die Immobilien verwalten oder vermitteln.
Aktueller Stand: GModG noch nicht verabschiedet
Die EU-Umsetzungsfrist lief am 29. Mai 2026 ab. Deutschland hat sie knapp verpasst: Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige GEG ablösen soll. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen – das Inkrafttreten wird für Sommer 2026 erwartet. Bis dahin gilt eine regulatorische Übergangsphase: Die EPBD ist EU-rechtlich bereits bindend, das deutsche Vollzugsrecht aber noch nicht final.
Neue Skala – aber nur für Nichtwohngebäude
Die EU fordert eine einheitliche Effizienzskala von A bis G. Der deutsche Entwurf setzt das jedoch nur teilweise um: Nichtwohngebäude erhalten die neue EU-Skala, Wohngebäude behalten vorerst die bisherige A+ bis H-Skala. Ob das im parlamentarischen Verfahren noch angepasst wird, bleibt offen.
Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, werden alte und neue Ausweise noch viele Jahre parallel im Umlauf sein – Sorgfalt beim Prüfen ist gefragt.
Mehr Pflichtfälle: Wann wird ein Energieausweis künftig nötig?
Bisher ist ein Energieausweis beim Verkauf und bei der Neuvermietung Pflicht. Das GModG weitet das aus auf die Verlängerung von Mietverträgen und größere Renovierungsmaßnahmen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen – die Richtung aber klar: Energieausweise müssen künftig häufiger geprüft, beschafft und aktualisiert werden.
Achtung: Abmahnrisiko bei fehlenden Energieangaben in Inseraten
Schon nach heutigem Recht müssen Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten – direkt im Inserat, nicht erst auf Nachfrage: Art des Energieausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.
Fehlen diese Angaben, besteht das Risiko eines Wettbewerbsverstoßes. Vor jeder Veröffentlichung sollte deshalb geprüft werden, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt und alle Pflichtangaben vollständig übernommen wurden – auf jeder Plattform.
Was jetzt zu tun ist
Bestandsaufnahme – Welche Energieausweise liegen vor, wann laufen sie ab, wo sind sie hinterlegt?
Prozesse anpassen – Vermietung, Verkauf, Vertragsverlängerung und Sanierung so organisieren, dass der Ausweisstand rechtzeitig geprüft wird.
Aussteller einbinden – Die Nachfrage wird steigen. Wer verlässliche Kontakte hat, ist im Vorteil.
Inserate prüfen – Alle Pflichtangaben vollständig und auf jeder Plattform korrekt einpflegen.
Fazit
Energieausweise werden häufiger, relevanter und teils digital. Wer jetzt die eigenen Bestände erfasst, Prozesse vorbereitet und Inserate auf Vollständigkeit prüft, ist rechtlich und organisatorisch gut aufgestellt.
Wir halten Dich auf dem Laufenden, sobald das GModG verabschiedet ist.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
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