Lange stand sie zur Disposition, jetzt ist die Entscheidung gefallen: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO bleibt für Wohnimmobilienverwalter bestehen. Der Bundestag hat das am 11. Juni 2026 im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes in zweiter und dritter Lesung final beschlossen. Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, war tatsächlich monatelang ziemlich offen – und das Ergebnis betrifft Deine tägliche Arbeit direkt. Was ursprünglich geplant war: Die B