Weiterbildungspflicht für Immobilienverwaltungen bleibt: Was der Bundestagsbeschluss vom 11.06.2026 für Dich bedeutet
- Vanessa Völkmann
- 21. Juni
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Juni

Lange stand sie zur Disposition, jetzt ist die Entscheidung gefallen: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO bleibt für Wohnimmobilienverwalter bestehen. Der Bundestag hat das am 11. Juni 2026 im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes in zweiter und dritter Lesung final beschlossen. Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, war tatsächlich monatelang ziemlich offen – und das Ergebnis betrifft Deine tägliche Arbeit direkt.
Was ursprünglich geplant war:
Die Bundesregierung wollte die Weiterbildungspflicht eigentlich für beide Berufsgruppen abschaffen, sowohl für Immobilienmakler als auch für Wohnimmobilienverwalter. Begründet wurde das mit der Eigenverantwortung der Branche: Man vertraue darauf, dass die meisten Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsbewusst ausüben und ihr Wissen ohnehin aktuell halten.
Die Branchenverbände sahen das von Anfang an kritisch und initiierten gemeinsam mit über 20 Branchen- und Verbraucherorganisationen einen offenen Verbändebrief. In einer Umfrage unter Immobilienverwaltungen sprach sich die Mehrheit gegen eine Abschaffung aus, es wurde mit einem sinkenden Fachkompetenzniveau in der Branche gerechnet. Das Argument dahinter: Verwalter betreuen treuhänderisch das Zuhause von rund 15 Millionen Menschen und Vermögenswerte in Billionenhöhe – da reicht guter Wille allein nicht aus, wenn rechtliche, technische und finanzielle Entscheidungen täglich anstehen.
Die Entscheidung im Detail:
Nach über einem Jahr parlamentarischer Beratung hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die ursprünglichen Pläne korrigiert. Das Ergebnis: Verwalter und Makler werden künftig unterschiedlich behandelt.
Für Wohnimmobilienverwalter bleibt alles beim Alten: 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren bleiben gesetzliche Pflicht, ebenso die Themenkataloge zu rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen der Verwaltung.
Für Immobilienmakler entfällt die Fortbildungspflicht dagegen künftig. Der Gesetzgeber begründet die unterschiedliche Behandlung damit, dass Verwalter dauerhaft fremdes Vermögen betreuen und deutlich komplexere, langfristige Entscheidungen treffen als Makler bei der einmaligen Vermittlung.
Erleichtert wird trotzdem etwas am bürokratischen Rahmen: Das bisherige förmliche Auskunftsverfahren gegenüber der Behörde entfällt, und die Aufbewahrungsfrist für Nachweise sinkt von fünf auf drei Jahre. Wichtig dabei: Teilnahmebescheinigungen und über absolvierte Weiterbildungen musst Du weiterhin sammeln und vorhalten – nur eben nicht mehr standardmäßig über ein Formular an die Behörde melden. Endgültig beschlossen ist das Ganze übrigens noch nicht, der Bundesrat muss noch zustimmen. Angesichts des bisherigen Verfahrensverlaufs gilt das aber als wahrscheinlich.
Warum diese Entscheidung Sinn ergibt:
Die Anforderungen an die Immobilienverwaltung sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Heute müssen Verwaltungen die praktische Umsetzung von mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen sicherstellen – von WEG- und Mietrecht über Datenschutz und Gebäudeenergiegesetz bis zu Trinkwasserverordnung, Verkehrssicherungspflichten und neuen Anforderungen an digitale Verwaltungsprozesse. Kaum eine andere Branche ist von einer vergleichbaren Regelungsdichte betroffen.
Genau hier zeigt sich auch, warum Weiterbildung kein bürokratisches Hindernis ist, sondern handfeste Berufspraxis: Wer als Verwalter nicht am Ball bleibt, riskiert Fehler mit echten Konsequenzen – bei WEG-Beschlüssen, bei Abrechnungen, aber auch bei Themen, die gerade jetzt besonders viel in Bewegung sind. Ein gutes Beispiel ist das Gebäudeenergierecht: Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern sich aktuell zentrale Regelungen rund um Heizungstausch und energetische Anforderungen, und auch die Vorgaben zu Energieausweisen entwickeln sich weiter. Wer hier nicht informiert ist, kann Eigentümer schlecht beraten – und läuft im Zweifel sogar Gefahr, gegen Vorlage- und Angabepflichten zu verstoßen.
Was das für Deinen Verwaltungsalltag heißt:
Konkret bedeutet die Entscheidung: Plane Deine Weiterbildung weiterhin fest ein, am besten über den gesamten Drei-Jahres-Zeitraum verteilt statt kurz vor Ablauf der Frist. Sammle Nachweise trotz reduzierter Meldepflicht weiterhin sorgfältig, denn im Streitfall oder bei einer Anfrage musst Du sie vorlegen können. Und nutze die Themenvielfalt der Verordnung bewusst – gerade Bereiche wie Gebäudeenergie- und Mietrecht entwickeln sich gerade so dynamisch, dass sich eine gez
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Ein Thema, das in diesem Zusammenhang fast immer relevant wird, ist der Energieausweis. Ob bei Vermietung, Verkauf, Mietverlängerung oder im Rahmen einer WEG-Sanierungsplanung – ohne gültigen, korrekten Energieausweis geht es nicht, und gerade mit dem GModG verschieben sich auch hier einige Anforderungen. Wer als Verwalter für mehrere Objekte zuständig ist, sollte deshalb einen verlässlichen Partner an der Hand haben, der das schnell und rechtssicher erledigt.
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Fazit
Die Entscheidung des Bundestags ist ein klares Signal: Fachliche Qualifikation bleibt in der Immobilienverwaltung gesetzlicher Standard, auch wenn an anderer Stelle Bürokratie abgebaut wird. Für Dich als Verwalter heißt das vor allem Planungssicherheit – und eine gute Gelegenheit, Weiterbildung nicht als Pflichtübung, sondern als festen Bestandteil professioneller Verwaltungsarbeit zu verstehen.

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