Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Was Eigentümer und Verwalter 2026 wissen müssen
- Vanessa Völkmann
- 25. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Juni

Heizungstausch oder energetische Sanierung stehen an – und die Frage nach der passenden Förderung kommt meist gleich danach. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten Zuschüsse und Kredite für genau diese Vorhaben. Wer die Struktur einmal verstanden hat, kann deutlich gezielter planen. Hier der Überblick.
Was die BEG eigentlich ist
Die BEG ist kein einzelnes Förderprogramm, sondern ein Dach über vier Teilbereichen, die jeweils unterschiedliche Vorhaben abdecken:
BEG EM (Einzelmaßnahmen): Heizungstausch sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung – für Wohn- und Nichtwohngebäude.
BEG WG (Wohngebäude): Komplettsanierung bestehender Wohngebäude auf ein Effizienzhaus-Niveau zwischen EH 85 und EH 40 sowie Denkmal-Sanierung.
BEG NWG (Nichtwohngebäude): Analoges Förderkonzept für Gewerbe-, Verwaltungs- oder kommunale Gebäude.
BEG KfN (Klimafreundlicher Neubau): Zinsvergünstigte Kredite für klimafreundliche Neubauten, organisatorisch beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angesiedelt.
Zuständig sind je nach Programm das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe.
Heizungstausch: Bis zu 70 Prozent Zuschuss
Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung – etwa eine Wärmepumpe – lassen sich mehrere Boni kombinieren:

Die drei prozentualen Boni (Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus) sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent.
Wichtig für Vermieter*innen: Auch sie erhalten die Grundförderung, gegebenenfalls zuzüglich Effizienz-Bonus oder Emissionsminderungszuschlag. Die Kosten, von denen sie durch die Förderung entlastet werden, dürfen jedoch nicht über die Miete umgelegt werden – ein Punkt, den WEG- und Mietverwaltungen bei der Nebenkostenabrechnung im Blick haben sollten.
Weitere Sanierungsmaßnahmen: Bis zu 20 Prozent
Für Maßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster oder Lüftungstechnik gilt:
15 Prozent Grundzuschuss, förderfähig bis 30.000 € Ausgaben
+ 5 Prozent Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt – dann erhöht sich zugleich die förderfähige Summe auf 60.000 €
Damit lohnt sich ein iSFP doppelt: Er erhöht nicht nur die Förderquote, sondern auch den maximal förderfähigen Betrag. Beantragt wird diese Förderung beim BAFA.
Wo wird beantragt?
Heizungsförderung: über die KfW, Antrag unter meine.kfw.de
Sonstige Effizienzmaßnahmen: beim BAFA
Die gestaffelte Auszahlung der Fördermittel läuft seit Ende September 2024.
Was das für die Praxis bedeutet
Für Eigentümer*innen und Hausverwaltungen ergeben sich daraus klare Handlungsschritte:
Vor der Maßnahme beantragen – die Förderzusage muss in der Regel vor Beginn der Arbeiten vorliegen.
iSFP prüfen – gerade bei größeren Sanierungsvorhaben lohnt sich die zusätzliche Förderquote.
Bonus-Kombination durchrechnen – insbesondere der Klimageschwindigkeits-Bonus ist zeitlich befristet (bis Ende 2028) und betrifft nur selbstnutzende Eigentümer*innen mit nachweislich alter Heizung.
WEG-Beschlusslage klären – bei Gemeinschaftseigentum braucht es vor der Antragstellung einen entsprechenden Beschluss.
Ein guter Ausgangspunkt für die Planung bleibt in jedem Fall ein aktueller Energieausweis: Er liefert die Datenbasis, auf der sich Sanierungsbedarf, Effizienzhaus-Zielniveau und damit auch die passende Förderhöhe realistisch einschätzen lassen.
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